Richtlinien

Die hier vorgestellten Elektroroller werden nach der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 gefertigt mit den entsprechenden Nachträgen der Folgejahre.

Die nationalen Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland sind entsprechend umgesetzt in gesetzliche Vorschriften wie folgt:

Elektroroller sowie alle anderen motorgetriebenen Gefährte mit höherem Geschwindigkeitspotential als 6 km/h und Teilnahme am Straßenverkehr benötigen eine Typgenehmigung als Deutsche Straßenzulassung (oder Betriebserlaubnis ABE durch Einzelabnahme)
sowie Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis.

Alle sog. "Europäischen Strassenzulassungen" existieren nur in der Phantasie...

Beim Kauf der ELBIKE Elektroroller erhalten Sie die Fahrzeugpapiere, den Typgenehmigungsbescheid sowie
die Bestätigung der elektromagnetischen Verträglichkeitsprüfung (EMC) für Roller, Batterie und Ladegerät.

Das ELBIKE gilt rechtlich als Moped L1e, fahrberechtigt ist jeder mit

- Mindestalter 16 Jahre

- Mopedschein

- Motorradführerschein

- Autoführerschein


Da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt, besteht für das ELBIKE Helmpflicht.

ELEKTROROLLER SIND VERSICHERUNGSPFLICHTIG

Verbrauchernews.de

Cityroller eignen sich hervorragend, um damit kurze Strecken in den Innenstädten zurückzulegen. In der letzten Zeit werden verstärkt Ausführungen mit Elektromotor angeboten.
Doch der ADAC warnt: In Fußgängerzonen und auf Gehwegen sind motorisierte Fahrzeuge ebenso wie auf Radwegen verboten.
Wer darüber hinaus mit einem nicht zugelassenen und ausreichend versicherten Elektroroller auf öffentlichen Straßen fährt, riskiert ein Bußgeld, Flensburgpunkte und unter Umständen sogar die Beschlagnahme des Gefährts.

In vielen Werbeanzeigen wird nicht ausreichend auf die Zulassungspflicht dieser Fahrzeuge hingewiesen.
Grundsätzlich benötigen jedoch alle Fahrzeuge mit maschinellem Antrieb (Kraftfahrzeuge) eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sechs km/h übersteigt.
Dies ist bei praktisch allen Elektrorollern der Fall.

Auch die technische Ausrüstung entspricht laut ADAC oft nicht den zulassungsrechtlichen Vorschriften.
Roller müssen unter anderem über zwei unabhängige Bremsen für Vorder- bzw. Hinterachse verfügen. Auch Scheinwerfer, Schlussleuchte, linker Rückspiegel und sogar ein Tachometer zählen zur Pflichtausstattung.
Bei den meisten angebotenen Elektrorollern fehlen diese Merkmale ebenso wie die Grundausstattung gemäss der neuen Zweiradlichtverordnung vom 01. Januar 2006.
Entspricht ein Modell den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), erhält der Käufer - neben einer Bedienungsanleitung - die Betriebserlaubnis ausgehändigt,
mit der er ein Versicherungskennzeichen (Jahresbeitrag etwa 60 Euro) kaufen kann.
Erst nach Montage dieses Kennzeichens darf auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Sofern der Elektroroller nicht schneller als 25 km/h fahren kann, ist er rechtlich einem Mofa gleichgestellt; daher gilt für den Fahrer ein Mindestalter von 15 Jahren.
Wer nach dem 1. April 1965 geboren wurde, benötigt entweder eine Mofaprüfbescheinigung oder eine allgemeine Fahrerlaubnis; ältere Personen dürfen den Roller auch ohne Führerschein fahren.
Schon ab 20 km/h besteht Helmpflicht. Streng genommen müssen die Elektroroller, wie andere motorisierte Zweiräder auch, sogar am Tag mit Licht fahren.